SPACs – Teures Prinzip Hoffnung

DSW legt SPAC-Checkliste für Privatanleger vor.

Es sind Geschichten wie die des E-Scooter-Pioniers Bird, die die Fantasie rund um sogenannte SPACs (Special Purpose Acquisition Company) befeuern. Der Pionier des E-Scooter-Sharings, das in vor allem in Großstädten gleichermaßen beliebt wie verhasst ist, soll per SPAC an die New Yorker Börse rollen. Die Bewertung des gesamten Unternehmens wird wohl bei rund 2,3 Milliarden Dollar liegen. Doch während trotz dieses Meilensteins die SPAC-Begeisterung in den USA bereits wieder abflaut, fängt das geschäft mit den eigens zur Unternehmensakquise gegründeten Börsenmänteln in Europa erst so richtig an. 

„SPACs sind Aktiengesellschaften, mit denen erst per Börsengang Kapital eingesammelt wird, um mit dem Geld dann in einer vorher festgelegten Zeit, meist sind das zwei Jahre, ein passendes Unternehmen zu finden und per Übernahme aufs Parkett zu hieven“, erklärt Jella Benner-Heinacher, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). Gelinge das nicht, fließe das eingesammelte Kapital zurück an die Investoren, allerdings abzüglich der – oft horrenden – Kosten, so die Anlegerschützerin weiter. Dazu zählen unter anderem Betriebskosten, Kosten für die Due Diligence, Transaktionskosten, Kosten für die Hauptversammlung, Erfolgsfee für das Management im Fall einer erfolgreichen Übernahme einer Zielgesellschaft usw.

Aktuelle Studien aus den USA zeigen, dass die hohen Kosten der SPACs meist nicht durch hohe Gewinne ausgeglichen werden. Stattdessen weisen die Unternehmen über einen längeren Zeitraum häufig negative Returns auf. „Dies ist wohl auch einer der Gründe, warum verstärkt Short-Seller bei US-amerikanischen SPACs einsteigen und auf fallende Kurse setzen“, vermutet Benner-Heinacher. „Klar ist: Die Initiatoren gewinnen immer. Bei den Privatanlegern, die als Aktionäre einsteigen, ist das nicht so sicher“, so die Anlegerschützerin weiter. Deshalb hat die DSW eine Checkliste für Investoren entwickelt, die hier abrufbar ist.

Aktuell kommen immer mehr SPACs nach Europa. In der Regel werden deren Aktien an den Börsen in Amsterdam oder Frankfurt gelistet. 

Gegründet werden die Akquisegesellschaften meist in Luxemburg und haben dort auch ihren Sitz. „Dies hat zur Folge, dass die Hauptversammlungen in Luxemburg stattfinden und Luxemburger Recht zur Anwendung kommt. Bei einer Gründung der AGs in Deutschland würde das deutsche Aktienrecht gelten, das jedoch die Möglichkeit einer Rückabwicklung und die Rückgewähr der Aktien an die Aktionäre nicht vorsieht“, sagt Benner-Heinacher.

Um diese Form der Aktiengesellschaft überhaupt in Deutschland listen zu können, hat die Deutsche Börse in ihren Zulassungsbedingungen eigens eine Ausnahme für SPACs eingefügt: Im Gegensatz zu anderen AGs sind sie von dem Grundsatz ausgenommen, dass im Regelfall das Unternehmen seit drei Jahren bestehen und entsprechende Jahresabschlüsse vorlegen muss. Voraussetzung ist lediglich, dass der Emissionserlös auf ein Treuhandkonto eingezahlt wird und der Verwendungszweck im Börsenprospekt detailliert erläutert wird. „Über die Verwendung der Mittel entscheidet dann in der Regel die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit", so Benner-Heinacher.

Ein Investment in SPACS ist daher nur geeignet für Investoren:

die keinen Kapitalschutz benötigen

die alleine oder über Berater in der Lage sind, mögliche Zielgesellschaften zu bewerten

die über ausreichend Ressourcen verfügen, um Verluste zu tragen

Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.

Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher